ZuschussAktivBundesweit

PlugIn Förderung der Initiative Musik

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Förderprogramm aktiv, Antragstellung derzeit nicht möglich

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Das Förderprogramm PlugIn unterstützt Livemusikspielstätten bei der Verbesserung ihrer technischen Ausstattung in auftrittsrelevanten Bereichen.

Mit dem Programm PlugIn unterstützt die Initiative Musik Betreiberinnen und Betreiber von Musikspielstätten in Deutschland bei der strukturellen Weiterentwicklung ihrer Arbeit. Gefördert werden Anschaffungen von neuen oder gebrauchten Technikgeräten sowie Einrichtungen von auftrittsrelevanten Elementen. Als auftrittsrelevant gelten sämtliche technische Elemente, die während einer Livemusikveranstaltung auf der Bühne oder in Bühnennähe zum Einsatz kommen oder deren Einsatz für die Durchführung einer Livemusikveranstaltung unerlässlich ist. Reparaturmaßnahmen sind auch erstmals durch das Programm förderfähig.

Antragsberechtigt sind Betreiberinnen und Betreiber von Livemusikspielstätten mit einer Besucherinnen- und Besucherkapazität von maximal 2.000 unbestuhlten Plätzen, die diese überwiegend für Livemusikveranstaltungen in allen Genres außer Klassik nutzen.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Förderportal der Initiative Musik. Das Antragsverfahren ist niedrigschwellig und nicht an ein Juryverfahren gebunden. Förderzusagen werden nach dem Windhundprinzip vergeben – das bedeutet: vollständige Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nach Antragseingang werden die Anträge formal geprüft. Ist ein Antrag erfolgreich geprüft und sind noch ausreichend Mittel für das jeweilige Bundesland verfügbar, wird die Förderung schließlich durch den Abschluss eines Fördervertrages mit der Initiative Musik bewilligt.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bundesweit

Häufige Fragen zu PlugIn Förderung der Initiative Musik

Wer kann PlugIn Förderung der Initiative Musik beantragen?+
PlugIn Förderung der Initiative Musik richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen). Förderprogramm aktiv, Antragstellung derzeit nicht möglich
Wie beantrage ich PlugIn Förderung der Initiative Musik?+
Der Antrag auf PlugIn Förderung der Initiative Musik wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

Passt das zu mir?

Machen Sie den kostenlosen Förder-Check und prüfen Sie Ihre Eignung in 2 Minuten.

Check starten