Pflegeschulraumförderung
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo)
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo)
Wenn Sie als Träger einer Pflegeschule Räume für die Pflegeausbildung anmieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Berlin fördert die Nettomietkosten für angemietete Schulräume für die berufliche Pflegeausbildung in anerkannten Pflegeschulen ohne Krankenhausanbindung.
Die Höhe der Zuwendung bemisst sich nach der Anzahl der Auszubildenden mal 38 Prozent der tatsächlich pro Auszubildenden zur Verfügung stehenden Quadratmeter an notwendigen angemieteten Schulräumen, beschränkt auf höchstens 38 Prozent von 9 Quadratmetern. Dieser Wert wird mit der Nettokaltmiete pro Quadratmeter multipliziert und beträgt bis zu EUR 18,00 pro Quadratmeter. Der Bedarf von 38 Prozent entspricht der Raumauslastung, gemessen an einer 40-Stunden-Woche und durchschnittlich 15,2 Unterrichtsstunden pro Woche.
Richten Sie Ihren Antrag bis spätestens 31.10. für das folgende Kalenderjahr über das Online-Antragsverfahren FAZIT und schriftlich an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo).
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Pflegeschulraumförderung
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