Opfer- und Präventionshilfe
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
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Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
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Über dieses Programm
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
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Wenn Sie Maßnahmen in der freien Straffälligen- und Opferhilfe anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei sozialpädagogischen Angeboten und Maßnahmen in der freien Straffälligen- und Opferhilfe.
Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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