Ökologischer/Biologischer Landbau und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im ländlichen Raum (FRL-Öko/AUKM)
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt auf den ökologischen Landbau umstellen oder ihn beibehalten oder durch andere Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz beitragen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Saarland unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei der freiwilligen Einführung oder Beibehaltung des ökologischen/biologischen Landbaus und bei Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Die Mittel der Förderung gewähren das Saarland, die EU und der Bund.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab. Die Bagatellgrenze liegt je nach Art Ihrer Maßnahme bei EUR 800,00 oder EUR 1.500 im Verpflichtungszeitraum.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme bis zum 15.5. für das Folgejahr an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Ökologischer/Biologischer Landbau und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im ländlichen Raum (FRL-Öko/AUKM)
Wer kann Ökologischer/Biologischer Landbau und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im ländlichen Raum (FRL-Öko/AUKM) beantragen?+
Was wird mit Ökologischer/Biologischer Landbau und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im ländlichen Raum (FRL-Öko/AUKM) gefördert?+
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