Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH
Wenn Sie als Unternehmen im Bereich Gütertransport tätig sind und in die Elektrifizierung Ihrer Fahrzeugflotte investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Der Freistaat Bayern unterstützt Maßnahmen zum Aufbau einer nicht öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Straßengüterverkehr (E-Gütertransportfahrzeug) im Rahmen separater Aufrufe.
Wenn Sie als Unternehmen im Bereich Gütertransport tätig sind, bekommen Sie die Förderung für
Sofern in den Förderaufrufen kein abweichender Fördersatz oder Maximalwert festgeschrieben wird, beträgt die Höhe des Zuschusses 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird der Fördersatz um 10 Prozent erhöht.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern
Wer kann Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern beantragen?+
Was wird mit Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern gefördert?+
Wie beantrage ich Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern?+
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