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Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH

Wenn Sie als Unternehmen im Bereich Gütertransport tätig sind und in die Elektrifizierung Ihrer Fahrzeugflotte investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Der Freistaat Bayern unterstützt Maßnahmen zum Aufbau einer nicht öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Straßengüterverkehr (E-Gütertransportfahrzeug) im Rahmen separater Aufrufe.

Wenn Sie als Unternehmen im Bereich Gütertransport tätig sind, bekommen Sie die Förderung für

Sofern in den Förderaufrufen kein abweichender Fördersatz oder Maximalwert festgeschrieben wird, beträgt die Höhe des Zuschusses 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird der Fördersatz um 10 Prozent erhöht.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bayern

Häufige Fragen zu Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern

Wer kann Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern beantragen?+
Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in bayern. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Was wird mit Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern gefördert?+
Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern fördert Vorhaben im Bereich Energieeffizienz. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Wie beantrage ich Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern?+
Der Antrag auf Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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