Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt (WIR – ESF Plus)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) (externer Link)
Förderrichtlinie Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus) Förderperiode 2021 bis 2027 „WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ Zweiter Förderaufruf vom: 18.11.2025 Bundesministerium für Arbeit und Soziales BAnz AT 26.11.2025 B4
Die Auswahl der Projekte erfolgt über ein zweistufiges Verfahren bestehend aus einem Interessenbekundungsverfahren und einem daran anschließenden Antragsverfahren. Interessenbekundungen müssen über ein dialoggesteuertes IT-System, das im Förderportal Z-EU-S (siehe weiterführende Links) verfügbar ist, bis zum 19.02.2026, um 12.59 Uhr bearbeitet und abgeschlossen sein. In der 2. Stufe wird den ausgewählten Teilnehmenden des Interessenbekundungsverfahrens die Frist zur Einreichung von Förderanträgen mitgeteilt. Sie werden aufgefordert einen förmlichen Förderantrag über das Förderportal Z-EU-S (siehe weiterführende Links) zu stellen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt (WIR – ESF Plus)
Wer kann Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt (WIR – ESF Plus) beantragen?+
Was wird mit Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt (WIR – ESF Plus) gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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