Nachhaltige Waldbewirtschaftung in Waldgenossenschaften
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie als Waldgenossenschaft Dienstleistungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung nutzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Waldgenossenschaft bei der Inanspruchnahme von Betreuungsdienstleistungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung Ihrer Waldflächen.
Sie erhalten die Förderung für die folgenden forstwirtschaftlichen Maßnahmen:
Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Nachhaltige Waldbewirtschaftung in Waldgenossenschaften
Was wird mit Nachhaltige Waldbewirtschaftung in Waldgenossenschaften gefördert?+
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