ZuschussAktiv

Nachhaltige Flächenentwicklung zur Schaffung attraktiver Wirtschaftsstandorte (RL JTF Nachhaltige Flächenentwicklung)

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Wenn Sie als Kommune Vorhaben zur Entwicklung von Wirtschaftsflächen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Investitionen zur ökologischen, klimagerechten, ressourcen- und flächeneffizienten Revitalisierung und Entwicklung von ehemaligen Brachflächen und mindergenutzten Betriebsflächen im nördlichen Ruhrgebiet (Stadt Bottrop, Stadt Dorsten, Stadt Gladbeck, Stadt Marl). Vor allem Vorhaben auf Brachflächen des Bergbaus und der Montanindustrie werden unterstützt.

Sie erhalten die Förderung vor allem für Ausgaben für

Außerdem können Sie eine Förderung für Grunderwerb sowie die Errichtung und den Ausbau von Abwasseranlagen erhalten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

nrw

Häufige Fragen zu Nachhaltige Flächenentwicklung zur Schaffung attraktiver Wirtschaftsstandorte (RL JTF Nachhaltige Flächenentwicklung)

Was wird mit Nachhaltige Flächenentwicklung zur Schaffung attraktiver Wirtschaftsstandorte (RL JTF Nachhaltige Flächenentwicklung) gefördert?+
Nachhaltige Flächenentwicklung zur Schaffung attraktiver Wirtschaftsstandorte (RL JTF Nachhaltige Flächenentwicklung) fördert Vorhaben im Bereich Innovation & F&E, Energieeffizienz. Wenn Sie als Kommune Vorhaben zur Entwicklung von Wirtschaftsflächen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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