Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen (externer Link)
Wenn Sie als private Hilfsorganisation im Katastrophenschutz mitwirken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Ihre nichtinvestiven Ausgaben erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als private Hilfsorganisation, die bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen, Großeinsatzlagen und Katastrophen mitwirkt.
Sie erhalten die Förderung für nichtinvestive Ausgaben, die bei der Durchführung von Übungen, bei Ausbildungsmaßnahmen und auch bei Ihrer Verwaltung entstehen.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz
Was wird mit Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz gefördert?+
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