Mitwirkung im Katastrophenschutz (RL KatSZuwendungen)
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung des Katastrophenschutzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als im Katastrophenschutz beteiligte Hilfsorganisation.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte über die zuständige untere Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde bis zum 30.11. für das folgende Jahr bei der Landesdirektion Sachsen ein.
Stellen Sie Ihren Antrag für den Erwerb von Führerscheinen bitte bis zum 31.3. des Haushaltsjahres und für die Errichtung und Einrichtung von Gebäuden zur Unterbringung von Katastrophenschutzeinheiten bis zum 31.3. für das folgende Jahr. Antragsstelle ist jeweils die Landesdirektion Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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