ZuschussAktiv

Meister-Extra

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern (externer Link)

Wenn Sie Ihre Weiterbildung als Handwerks- oder Industriemeisterin oder Handwerks- und Industriemeister erfolgreich abgeschlossen haben und bereits seit 3 Monaten in Mecklenburg-Vorpommern leben und arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Privatperson nach erfolgreichem Abschluss Ihrer beruflichen Weiterbildung zur Handwerksmeisterin und Industriemeisterin oder zum Handwerksmeister und zum Industriemeister.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 2.000 pro Absolventin und Absolvent. Zusätzlich erhalten bis zu 33 jahresbeste Absolventinnen und Absolventen der Handwerkskammern und bis zu 17 Absolventinnen und Absolventen der Industrie- und Handelskammern je EUR 3.000.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

mv

Häufige Fragen zu Meister-Extra

Wer kann Meister-Extra beantragen?+
Meister-Extra richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in mv. Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Was wird mit Meister-Extra gefördert?+
Meister-Extra fördert Vorhaben im Bereich Weiterbildung. Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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