Medizinische Hilfe in Notlagen
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Fördervolumen
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Aufwand
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Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
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Wenn Sie medizinische Hilfen, Beratungen und Behandlungen nach den Regeln der ärztlichen Heilkunst für Menschen in Notlagen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Erbringung und Vermittlung medizinischer Hilfen für Menschen in Notlagen, die keinen regulären Zugang zum medizinischen Leistungssystem haben. Dies betrifft normalerweise Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Medizinische Hilfe in Notlagen
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Was wird mit Medizinische Hilfe in Notlagen gefördert?+
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