Maßnahmen und Projekte gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
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Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
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Wenn Sie Maßnahmen zur Pflege des Kulturgutes von Vertriebenen und Geflüchteten planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Vorhaben, die das Kulturgut von Vertriebenen und Flüchtlingen bewahren helfen, und bei der wissenschaftlichen Forschung dazu.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.000.
Wer ist förderberechtigt?
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