ZuschussAktiv

Maßnahmen und Projekte gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

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Über dieses Programm

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern

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Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Sie Maßnahmen zur Pflege des Kulturgutes von Vertriebenen und Geflüchteten planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Vorhaben, die das Kulturgut von Vertriebenen und Flüchtlingen bewahren helfen, und bei der wissenschaftlichen Forschung dazu.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.000.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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