Maßnahmen für die Umsetzung und Begleitung des behindertenpolitischen Maßnahmenpaketes
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV)
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV) (externer Link)
Wenn Sie eine Maßnahme für die Umsetzung und Begleitung des behindertenpolitischen Maßnahmenpaketes im Land Brandenburg durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Sie können einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung schriftlich vor dem Beginn der Maßnahme beim LASV einreichen. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Landes. Ein Anspruch der Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Maßnahmen und Projekte mit denen bereits begonnen wurde, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Sie reichen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung mit allen erforderlichen Anlagen vor Beginn der Maßnahme ein.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Maßnahmen für die Umsetzung und Begleitung des behindertenpolitischen Maßnahmenpaketes
Was wird mit Maßnahmen für die Umsetzung und Begleitung des behindertenpolitischen Maßnahmenpaketes gefördert?+
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