Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns (VV Stadt- und Dorfgrün)
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Sie mehr Grünflächen im öffentlichen Raum Ihrer Stadt oder Ihres Dorfes schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen, mit denen mehr grüne Freiräume vorrangig im öffentlichen Raum von Siedlungsgebieten geschaffen werden.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 100.000. Bei der Entsiegelung von bisher versiegelten Flächen kann je nach Größe der entsiegelten Fläche der Förderhöchstbetrag um höchstens EUR 10.000 erhöht werden.
Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 20.000 betragen.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die örtlich zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion als obere Naturschutzbehörde.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns (VV Stadt- und Dorfgrün)
Wer kann Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns (VV Stadt- und Dorfgrün) beantragen?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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