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Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität) als Teil des Regierungsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2016 bis 2026 – von der Marktvorbereitung zu wettbewerbsfähigen Produkten

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Zuletzt geprüft: 19. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Geschäftsbereich Energie, Verkehr, Infrastruktur (EVI) Fachbereich EVI1

Projektträger Jülich (PtJ) (externer Link)

Bekanntmachung der Förderrichtlinie für Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität) als Teil des Regierungsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2016 bis 2026 – von der Marktvorbereitung zu wettbewerbsfähigen Produkten vom: 13.11.2025 Bundesministerium für Verkehr BAnz AT 05.12.2025 B6

Das Antragsverfahren in dieser Förderrichtlinie ist zweistufig angelegt. Die Antragsteller werden grundsätzlich im Rahmen von separaten Aufrufen zur Einreichung von Skizzen zum je­weiligen Stichtag aufgefordert.

Ausnahmen hiervon sind Anträge für Projekte im Zuge des Investitionsgesetzes Kohle­regionen, die auf Seiten des jeweiligen Bundeslandes einen Auswahlprozess absolviert haben und infolge dieses Prozesses bereits priorisiert worden sind. Soweit dies den beihilferechtlichen Regeln der AGVO nicht widerspricht, kann für diese Projekte ohne einen Aufruf über diese Richtlinie ein Antrag gestellt werden; ein erneuter Auswahl­prozess findet dann nicht statt.

In der 1. Verfahrensstufe können Projektskizzen in elektronischer Form über das Antragsportal „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) bis zu einem im Aufruf festgelegtem Datum eingereicht werden.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bundesweit

Häufige Fragen zu Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität) als Teil des Regierungsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2016 bis 2026 – von der Marktvorbereitung zu wettbewerbsfähigen Produkten

Wer kann Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität) als Teil des Regierungsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2016 bis 2026 – von der Marktvorbereitung zu wettbewerbsfähigen Produkten beantragen?+
Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität) als Teil des Regierungsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2016 bis 2026 – von der Marktvorbereitung zu wettbewerbsfähigen Produkten richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen). Geschäftsbereich Energie, Verkehr, Infrastruktur (EVI) Fachbereich EVI1
Was wird mit Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität) als Teil des Regierungsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2016 bis 2026 – von der Marktvorbereitung zu wettbewerbsfähigen Produkten gefördert?+
Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität) als Teil des Regierungsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2016 bis 2026 – von der Marktvorbereitung zu wettbewerbsfähigen Produkten fördert Vorhaben im Bereich Investitionen. Geschäftsbereich Energie, Verkehr, Infrastruktur (EVI) Fachbereich EVI1

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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