Liquiditätshilfen
Bremer Aufbau-Bank GmbH
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Das Land Bremen gewährt zur Stabilisierung und Stärkung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen Kredite für Vorhaben, deren Durchführung aufgrund fehlender Bereitschaft der Kreditwirtschaft zur Abdeckung des Finanzierungsbedarfs gefährdet ist.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie größere mittelständische Unternehmen, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im Land Bremen haben.
Der Antragsteller muss Arbeitsplatz schaffende oder Arbeitsplatz sichernde Maßnahmen im Land Bremen durchführen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 1 Mio. EUR.
Laufzeit und Zinssatz sind abhängig von der Art des Vorhabens.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Liquiditätshilfen
Wer kann Liquiditätshilfen beantragen?+
Was wird mit Liquiditätshilfen gefördert?+
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Individuell
Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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