ZuschussAktiv

LEADER-Richtlinie

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung

zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung (externer Link)

Wenn Sie in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg regionale Entwicklungsstrategien im Rahmen von LEADER umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Niedersachsen fördert zusammen mit der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen mit Unterstützung des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) die Umsetzung von Regionalen Entwicklungsstrategien im Rahmen von LEADER.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent, bei Einsatz von Landesmitteln bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, falls nicht geringere Fördersätze im jeweiligen regionalen Entwicklungskonzept der Region festgelegt wurden. Im Fall von Investitionen (ausgenommen Basisdienstleistungen) kann die Höhe des Zuschusses bis maximal 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

sachsenniedersachsenbremenhamburg

Häufige Fragen zu LEADER-Richtlinie

Wer kann LEADER-Richtlinie beantragen?+
LEADER-Richtlinie richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in sachsen, niedersachsen, bremen, hamburg. Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Was wird mit LEADER-Richtlinie gefördert?+
LEADER-Richtlinie fördert Vorhaben im Bereich Innovation & F&E. Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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