Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Nachhaltige Stadtentwicklung – nachhaltige städtische Mobilität
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Regionale Projekte und Infrastrukturförderung
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) (externer Link)
Wenn Sie als Gemeinde Maßnahmen zur Verbesserung des Fuß-, Rad- und öffentlichen Nahverkehrs sowie zum Umbau öffentlicher Räume planen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Schleswig-Holstein fördert im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) den Ausbau der nachhaltigen städtischen Mobilität im Rahmen der nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Nachhaltige Stadtentwicklung – nachhaltige städtische Mobilität
Was wird mit Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Nachhaltige Stadtentwicklung – nachhaltige städtische Mobilität gefördert?+
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