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Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von Industrie- und Gewerbegebieten

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) (externer Link)

Wenn Sie in den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Bereich der Industrie- und Gewerbegebiete investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Gemeinde oder Gemeindeverband im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und/oder aus Landesmitteln bei der Erschließung, dem Ausbau oder der Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten, deren Flächen in den Fördergebieten der GRW liegen und die Sie zielgerichtet und vorrangig Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zur Verfügung stellen.

Bei der Revitalisierung von Altstandorten (Industrie-, Gewerbe-, Konversions- oder Verkehrsbrachflächen) bekommen Sie die Förderung zusätzlich für

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

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Häufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von Industrie- und Gewerbegebieten

Was wird mit Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von Industrie- und Gewerbegebieten gefördert?+
Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von Industrie- und Gewerbegebieten fördert Vorhaben im Bereich Innovation & F&E. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Wie beantrage ich Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von Industrie- und Gewerbegebieten?+
Der Antrag auf Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von Industrie- und Gewerbegebieten wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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