Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers (FIT-Richtlinie)
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Wenn Sie als Unternehmen, Forschungseinrichtung oder Hochschule anwendungsnahe Forschungsprojekte, Transformationsvorhaben, den Auf- und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen und -netzwerken in den Spezialisierungsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Schleswig-Holstein planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Sie als Unternehmen, Forschungseinrichtung oder Hochschule bei dem Ausbau von Forschungs- und Entwicklungskompetenzen für die Energiewende und den Klimaschutz in Wissenschaft und Wirtschaft, bei Innovationstätigkeiten für den Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft, bei Transformationsvorhaben zur Kreislaufwirtschaft sowie bei dem dafür erforderlichen Transfer von Technologien und Wissen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen. Im Fokus der Förderung stehen vor allem die in der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Schleswig-Holstein (RIS3.SH) definierten Spezialisierungsfelder und deren korrespondierende Schlüsseltechnologien.
Für Forschungsvorhaben, Verbundvorhaben und Durchführbarkeitsstudien beträgt die Höhe des Zuschusses
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
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