ZuschussAktiv

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Auswahl- und Fördergrundsätze (AFG LPW 2021)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Zuletzt geprüft: 06. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) (externer Link)

Wenn Sie Investitionen in Innovation, Digitalisierung und Dekarbonisierung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als kommunalen Träger, gemeinnützige Organisation oder als gewerbliches Unternehmen im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) bei investiven und nichtinvestiven Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) oder des Landes.

Im EFRE-Programmteil werden Vorhaben in folgenden Schwerpunkten unterstützt:

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

kmu

Verfügbar in

sh

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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