BürgschaftAktiv

Landesbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (VwV Bürgschaften)

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank) (externer Link)

Wenn Ihnen als gewerblichem Unternehmen oder als freiberuflich Tätigen zur Aufnahme eines Kredits bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfallbürgschaft des Landes Baden-Württemberg bekommen. Die Landesbürgschaften stehen Ihnen auch zur Verfügung, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen von den Auswirkungen der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine betroffen sind.

Das Land Baden-Württemberg übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe, die nicht über ausreichende Sicherheiten einer Bank verfügen.

Mit einer Landesbürgschaft können Sie folgende Vorhaben besichern:

Der Umfang der Bürgschaft wird im Einzelfall festgelegt und kann bis zu 80 Prozent der Kreditsumme betragen. Das Bürgschaftsvolumen muss über EUR 15 Millionen liegen.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bw

Häufige Fragen zu Landesbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (VwV Bürgschaften)

Wer kann Landesbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (VwV Bürgschaften) beantragen?+
Landesbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (VwV Bürgschaften) richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in bw. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Was wird mit Landesbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (VwV Bürgschaften) gefördert?+
Landesbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (VwV Bürgschaften) fördert Vorhaben im Bereich Investitionen. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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