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Landarztprämienrichtlinie (LAPR)

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Wenn Sie sich als Ärztin, Arzt, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut in einer bayerischen Region niederlassen, die medizinisch schlechter versorgt ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Prämie erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Ärztin, Arzt, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut mit einer Prämie, wenn Sie in medizinisch schlechter versorgten Regionen vertragsärztlich tätig werden.

Unter besonderen Voraussetzungen können Sie die Förderung zur Niederlassung im ländlichen Raum mit Förderungen kombinieren, die die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns auf Grundlage der Sicherstellungsrichtlinie gewährt. Dadurch ändert sich die Höhe der Zuwendung des Freistaates Bayern.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

Startup / junges Unternehmen

Verfügbar in

bayern

Häufige Fragen zu Landarztprämienrichtlinie (LAPR)

Wer kann Landarztprämienrichtlinie (LAPR) beantragen?+
Landarztprämienrichtlinie (LAPR) richtet sich an Startup / junges Unternehmen mit Sitz in bayern. Wenn Sie sich als Ärztin, Arzt, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut in einer bayerischen Region niederlassen, die med…
Was wird mit Landarztprämienrichtlinie (LAPR) gefördert?+
Landarztprämienrichtlinie (LAPR) fördert Vorhaben im Bereich Gründung, software. Wenn Sie sich als Ärztin, Arzt, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut in einer bayerischen Region niederlassen, die medizinisch schlechter versorgt ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle…
Wie beantrage ich Landarztprämienrichtlinie (LAPR)?+
Der Antrag auf Landarztprämienrichtlinie (LAPR) wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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