ZuschussAktiv

Ländliche Weiterbildung

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Regierungspräsidien Baden-Württemberg (externer Link)

Wenn Sie Weiterbildungsmaßnahmen im ländlichen Raum Baden-Württembergs durchführen oder an solchen teilnehmen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss des Landes bekommen.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Durchführung und dem Besuch von praktischen Lehrgängen, Seminaren und Vortragsveranstaltungen im ländlichen Raum.

Wenn Sie eine Weiterbildungsmaßnahme durchführen, beträgt die Höhe des Zuschusses EUR 12,00 je voller Stunde. Bei Veranstaltungen mit regionalem oder landesweitem Charakter können Sie auf Antrag bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bekommen.

Wenn Sie an praktischen Lehrgängen und Seminaren teilnehmen, bekommen Sie Zuschüsse zu den Fahrtkosten sowie den Kosten für Verpflegung und Unterkunft bei einer Dauer von mindestens 6 Stunden pro Tag in Höhe von EUR 6,00 täglich, bei Notwendigkeit der Übernachtung außerhalb des Wohnorts in Höhe von EUR 12,00 täglich. Zuschüsse unter EUR 20,00 je Teilnehmerin und Teilnehmer werden nicht bewilligt.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

bw

Häufige Fragen zu Ländliche Weiterbildung

Was wird mit Ländliche Weiterbildung gefördert?+
Ländliche Weiterbildung fördert Vorhaben im Bereich Innovation & F&E, Weiterbildung. Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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