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Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)

Wenn Sie planen, Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge zu errichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Je nach Vorhaben richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahmen über das jeweilige Online-Antragsportal an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH).

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

sh

Häufige Fragen zu Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II

Wer kann Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II beantragen?+
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in sh. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Was wird mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II gefördert?+
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II fördert Vorhaben im Bereich Energieeffizienz. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Wie beantrage ich Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II?+
Der Antrag auf Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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