ZuschussAktiv

Kommunales Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Bezirksregierung Arnsberg (externer Link)

Wenn Sie Maßnahmen planen, um in der Kommunalverwaltung Strukturen zur Anpassung an den Klimawandel zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Kommunalverwaltungen zur Anpassung an den Klimawandel.

Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von maximal EUR 55.400. Im Ausnahmefall können höhere Fördersätze bewilligt werden.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bezirkregierung Arnsberg.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

nrw

Häufige Fragen zu Kommunales Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung

Was wird mit Kommunales Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung gefördert?+
Kommunales Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung fördert Vorhaben im Bereich Energieeffizienz. Wenn Sie Maßnahmen planen, um in der Kommunalverwaltung Strukturen zur Anpassung an den Klimawandel zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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