Kommunales Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Arnsberg (externer Link)
Wenn Sie Maßnahmen planen, um in der Kommunalverwaltung Strukturen zur Anpassung an den Klimawandel zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Kommunalverwaltungen zur Anpassung an den Klimawandel.
Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von maximal EUR 55.400. Im Ausnahmefall können höhere Fördersätze bewilligt werden.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bezirkregierung Arnsberg.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Kommunales Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung
Was wird mit Kommunales Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung gefördert?+
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