Junge Innovatoren – Existenzgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Ministerium für Wissenschaft , Forschung und Kunst Baden-Württemberg
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–
Über dieses Programm
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Wenn Sie als Hochschule, Forschungseinrichtung oder Akademie forschungsbasierte Ausgründungsvorhaben unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Baden-Württemberg fördert Existenzgründungen von jungen Hochschulabsolventinnen und -absolventen, von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an einer Hochschule, Forschungseinrichtung oder Akademie sowie von Personen mit Hochschulabschluss, die eine vorgelagerte Bundesförderung (zum Beispiel EXIST-Förderung) erhalten haben.
Sie bekommen die Förderung für Vorhaben, die sich in der sogenannten Vorgründungsphase befinden und die Entwicklung und Vermarktung eines innovativen Produkts, Verfahrens oder einer innovativen Dienstleistung vorsehen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Junge Innovatoren – Existenzgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Wer kann Junge Innovatoren – Existenzgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen beantragen?+
Was wird mit Junge Innovatoren – Existenzgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefördert?+
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