ZuschussAktiv

Jugendwerkstätten

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) (externer Link)

Wenn Sie in Niedersachsen eine Jugendwerkstätte betreiben und damit junge Menschen in ihrer Vorbereitung auf eine Ausbildung unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Einrichtung oder Verein bei Angeboten für junge Menschen, die sich beruflich nicht gut eingliedern lassen oder die einen besonderen sozialpädagogischen Förderbedarf haben. Dies erfolgt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

sachsenniedersachsen

Häufige Fragen zu Jugendwerkstätten

Was wird mit Jugendwerkstätten gefördert?+
Jugendwerkstätten fördert Vorhaben im Bereich Weiterbildung, software. Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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