Jugendwerkstätten
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) (externer Link)
Wenn Sie in Niedersachsen eine Jugendwerkstätte betreiben und damit junge Menschen in ihrer Vorbereitung auf eine Ausbildung unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Einrichtung oder Verein bei Angeboten für junge Menschen, die sich beruflich nicht gut eingliedern lassen oder die einen besonderen sozialpädagogischen Förderbedarf haben. Dies erfolgt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Jugendwerkstätten
Was wird mit Jugendwerkstätten gefördert?+
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