Invest BW – Innovation III
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Wenn Sie ein Forschungs- und Innovationsvorhaben zur Erschließung neuer Marktfelder in den Zukunftstechnologien planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben) einschließlich Prozessinnovationen beziehungsweise nichttechnischen Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und -prozesse, datenbasierte Dienstleistungen (sogenannte Smart Services) und Service-Plattformen ausgerichtet sind.
Sie bekommen die Förderung als einzelnes Unternehmen oder in Kooperation mit anderen Unternehmen und Forschungseinrichtungen oder Hochschulen für Vorhaben, die folgende Zukunftstechnologien und -felder im Fokus haben:
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von höchstens 24 Monaten.
Ihr Zuschuss muss mindestens EUR 20.000 betragen (Bagatellgrenze).
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Invest BW – Innovation III
Wer kann Invest BW – Innovation III beantragen?+
Was wird mit Invest BW – Innovation III gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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