Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW)
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen (externer Link)
Wenn Ihre Gemeinde oder Ihr Gemeindeverband neue, auch grenzüberschreitende Kooperationen mit anderen Kommunen eingehen oder bestehende Kooperationen erweitern möchte, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei neuen vorbildhaften Projekten der interkommunalen Zusammenarbeit.
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