ZuschussAktiv

Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Regierungspräsidium Darmstadt (externer Link)

Wenn Sie Vorhaben zur Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern, zum Beispiel im Bereich Spracherwerb, umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Maßnahmen, die zur Verbesserung der Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und auch ihrer Familienangehörigen beitragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Regierungspräsidium Darmstadt.

Antragsberechtigt sind kommunale, kirchliche und freigemeinnützige Träger. Im Fall von Sprachfördermaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die keinen Anspruch auf Förderung nach der Integrationskursverordnung haben, sind auch private Träger antragsberechtigt.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

Hessen

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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