Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank) (externer Link)
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in Anspruch nehmen möchten, um innovative Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren zu planen, zu entwickeln, umzusetzen oder weiterzuentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer, kleines oder mittleres Unternehmen oder als Angehörige und Angehörigen der Freien Berufe durch einen Innovationsgutschein, wenn Sie externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen sowie bei der wesentlichen qualitativen Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten.
Sie bekommen die Förderung ausschließlich für Kosten, die Ihnen von externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen (FuE-Einrichtungen) für folgende erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt werden:
Die Höhe des Zuschusses Höhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen
Wer kann Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen beantragen?+
Was wird mit Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen gefördert?+
Wie beantrage ich Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen?+
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