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Innovationsgutschein Bayern

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Zuletzt geprüft: 06. Juni 2026

Fördervolumen

5 .000 € – 100 .000 €

Förderquote

bis 60%

Aufwand

Einfach

Antragstellung

Gering (Online-Antrag)

Über dieses Programm

Der Innovationsgutschein unterstützt kleine bayerische Unternehmen und Handwerksbetriebe bei der Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen durch externe Forschungs- und Entwicklungsleistungen.

Varianten - Standard: bis zu 38.000 € (40–60%), max. 3 Gutscheine in 3 Jahren - Spezial: bis zu 99.500 € (50%), für komplexere Vorhaben

Förderfähige Leistungen - Auftragsforschung an Hochschulen und Forschungseinrichtungen - Entwicklungsleistungen bei Technologiedienstleistern

Voraussetzung Sitz oder Betriebsstätte in Bayern, weniger als 50 Beschäftigte.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)HandwerksbetriebSelbstständige / Einzelunternehmen

Verfügbar in

bayern
Mitarbeiter: 150

Benötigte Unterlagen

  • Online-Antrag über Bayern Innovativ
  • Angebot des externen Dienstleisters
  • Projektbeschreibung

Häufige Fragen zu Innovationsgutschein Bayern

Wer kann Innovationsgutschein Bayern beantragen?+
Innovationsgutschein Bayern richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen), Handwerksbetrieb, Selbstständige / Einzelunternehmen mit Sitz in bayern. Unternehmen mit 1–50 Beschäftigten sind antragsberechtigt. Bayerische Förderung für externe F&E-Leistungen. Bis zu 99.500 € Zuschuss für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe.
Wie viel Förderung bietet Innovationsgutschein Bayern?+
Das Fördervolumen bei Innovationsgutschein Bayern beträgt 5 .000 € – 100 .000 €, mit einer Förderquote von bis zu 60 %. Es handelt sich um einen Zuschuss.
Was wird mit Innovationsgutschein Bayern gefördert?+
Innovationsgutschein Bayern fördert Vorhaben im Bereich forschung, Innovation & F&E, Digitalisierung, software. Bayerische Förderung für externe F&E-Leistungen. Bis zu 99.500 € Zuschuss für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe.
Wie beantrage ich Innovationsgutschein Bayern?+
Der Antrag auf Innovationsgutschein Bayern wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: Gering (Online-Antrag). Zuständig ist: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Ausschlüsse

  • Unternehmen außerhalb Bayerns
  • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten
  • Reine Betriebsausstattung ohne F&E-Bezug

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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