IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) (externer Link)
Das Land Schleswig-Holstein fördert die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Internetanschlüssen.
Antragsberechtigt sind Kreise, Ämter, Gemeinden und Zweckverbände in Schleswig-Holstein.
Der kommunale Aufgabenträger darf weder als Betreiber des Netzes noch als Dienstanbieter (Internet, Telefon, Fernsehen) auftreten.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen
Wer kann IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen beantragen?+
Was wird mit IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen gefördert?+
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