Hessisches Förderungs- und Entwicklungsprogramm Wein
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
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Über dieses Programm
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Wenn Sie Vorhaben in der hessischen Weinwirtschaft planen, durch die die Erzeugung an die Marktnachfrage angepasst wird und die Qualität des Weins gesteigert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie aus Mitteln der Europäischen Union, wenn Sie leistungsfähige Betriebs- und Vermarktungsstrukturen sowie umweltschonende Anbau- und Behandlungsverfahren im Weinbau und in der Kellerwirtschaft einführen möchten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausystemen bis zu 30 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens, bei einem Mindestinvestitionsvolumen von EUR 10.000 je Antrag und normalerweise maximal EUR 350.000 im Programmzeitraum von 2023 bis 2027.
Die Höhe der Förderung bei Umstrukturierung und Umstellung der Rebflächen hängt von der Art Ihrer Maßnahme und der Hangneigung der Rebflächen ab.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat V 51.2 – Weinbau.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Hessisches Förderungs- und Entwicklungsprogramm Wein
Wer kann Hessisches Förderungs- und Entwicklungsprogramm Wein beantragen?+
Was wird mit Hessisches Förderungs- und Entwicklungsprogramm Wein gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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