Gleichstellung stärken – Qualifizierungen für Frauenbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragte (ESF+ 2021–2027)
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Fördervolumen
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Individuell
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Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Wenn Sie als Weiterbildungsanbieterin und Weiterbildungsanbieter Fortbildungen und Coachings für Frauenbeauftragte und Gleichstellungsbeauftragte durchführen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss bekommen.
Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Fortbildungen und Coachingmaßnahmen, die Sie als Weiterbildungsanbieterin und Weiterbildungsanbieter für Frauenbeauftragte und Gleichstellungsbeauftragte in Unternehmen durchführen, um sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
Sie bekommen die Förderung für Vorhaben mit folgenden Schwerpunkten:
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Gleichstellung stärken – Qualifizierungen für Frauenbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragte (ESF+ 2021–2027)
Wer kann Gleichstellung stärken – Qualifizierungen für Frauenbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragte (ESF+ 2021–2027) beantragen?+
Was wird mit Gleichstellung stärken – Qualifizierungen für Frauenbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragte (ESF+ 2021–2027) gefördert?+
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