Glasfaseranschlüsse und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR)
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Bayerisches Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Wenn Sie in schnelles Internet für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser oder Rathäuser in Bayern investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Investitionen in Glasfaserleitungen zur Anbindung von öffentlichen Schulen, Plankrankenhäusern und Rathäusern an das Internet. Darüber hinaus fördert der Freistaat in Plankrankenhäusern auch den Aufbau drahtloser lokaler Funknetze (WLAN).
Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, die überwiegend dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf zuzurechnen sind, erhalten 90 Prozent.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Glasfaseranschlüsse und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR)
Was wird mit Glasfaseranschlüsse und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR) gefördert?+
Wie beantrage ich Glasfaseranschlüsse und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR)?+
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