Gewährung von Zuwendungen aus dem Sonderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ in Schleswig-Holstein
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Fördervolumen
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Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (externer Link)
Wenn Sie Investitionen in die kommunale Radinfrastruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Kommune bei Maßnahmen, mit denen Sie den Radverkehr in Ihrer Region sicherer, komfortabler und attraktiver machen.
Sie erhalten die Förderung auf Grundlage des Sonderprogramms des Bundes „Stadt und Land“ und im Sinne der Radstrategie des Landes „Ab aufs Rad im echten Norden“ für folgende Investitionen in die Radinfrastruktur:
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Wenn Sie eine finanzschwache Kommune sind, können Sie bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Gewährung von Zuwendungen aus dem Sonderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ in Schleswig-Holstein
Was wird mit Gewährung von Zuwendungen aus dem Sonderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ in Schleswig-Holstein gefördert?+
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