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Gewährung von Zuwendungen aus dem Sonderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ in Schleswig-Holstein

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

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Über dieses Programm

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (externer Link)

Wenn Sie Investitionen in die kommunale Radinfrastruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Kommune bei Maßnahmen, mit denen Sie den Radverkehr in Ihrer Region sicherer, komfortabler und attraktiver machen.

Sie erhalten die Förderung auf Grundlage des Sonderprogramms des Bundes „Stadt und Land“ und im Sinne der Radstrategie des Landes „Ab aufs Rad im echten Norden“ für folgende Investitionen in die Radinfrastruktur:

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Wenn Sie eine finanzschwache Kommune sind, können Sie bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

sh

Häufige Fragen zu Gewährung von Zuwendungen aus dem Sonderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ in Schleswig-Holstein

Was wird mit Gewährung von Zuwendungen aus dem Sonderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ in Schleswig-Holstein gefördert?+
Gewährung von Zuwendungen aus dem Sonderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ in Schleswig-Holstein fördert Vorhaben im Bereich Innovation & F&E. Wenn Sie Investitionen in die kommunale Radinfrastruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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