ZuschussAktiv

Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung

Landesdirektion Sachsen

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Wenn Sie Vorhaben zur Gesundheitsförderung, Stärkung des Gesundheitswesens sowie der Hospiz- und Palliativversorgung unterstützen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen fördert Träger, Vorhaben, Maßnahmen, Projekte, Untersuchungen und Studien in Bereichen Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

Die Förderung bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Sie können Förderanträge zu festgelegten Terminen und auf Grundlage von Förderbekanntmachungen stellen.

Sie reichen den Förderantrag bei der Landesdirektion Sachsen ein.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

Sachsen

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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Offizielle Quellen

Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung | FörderPilot