Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung
Landesdirektion Sachsen
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Wenn Sie Vorhaben zur Gesundheitsförderung, Stärkung des Gesundheitswesens sowie der Hospiz- und Palliativversorgung unterstützen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert Träger, Vorhaben, Maßnahmen, Projekte, Untersuchungen und Studien in Bereichen Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
Die Förderung bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Sie können Förderanträge zu festgelegten Terminen und auf Grundlage von Förderbekanntmachungen stellen.
Sie reichen den Förderantrag bei der Landesdirektion Sachsen ein.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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