Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Gewerbliche Wirtschaft und wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)
Thüringer Aufbaubank (TAB) (externer Link)
Wenn Sie als Unternehmen Arbeitsplätze neu schaffen oder dauerhaft sichern sowie nachhaltige Investitionen und Innovationen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Thüringen fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) volkswirtschaftlich besonders förderungswürdige Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen.
Unterstützt werden Investitionsvorhaben vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen (gemäß KMU-Definition der EU), die
Sie erhalten die Förderung als sachkapitalbezogenen oder lohnkostenbezogenen Zuschuss.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Gewerbliche Wirtschaft und wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
Wer kann Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Gewerbliche Wirtschaft und wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen beantragen?+
Was wird mit Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Gewerbliche Wirtschaft und wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen gefördert?+
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