ZuschussAktiv

Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

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Über dieses Programm

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen (externer Link)

Wenn Sie Vorhaben zur Gefahrenermittlung und anschließenden Sanierung von Altlasten oder andere Maßnahmen zum Bodenschutz durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen

Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 12.800.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

nrw

Häufige Fragen zu Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes

Was wird mit Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes gefördert?+
Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes fördert Vorhaben im Bereich Energieeffizienz. Wenn Sie Vorhaben zur Gefahrenermittlung und anschließenden Sanierung von Altlasten oder andere Maßnahmen zum Bodenschutz durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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