ZuschussAktiv

Freiwillige Rückkehr (Reisebeihilfe)

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF)

Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF)

Wenn Sie als Ausländerin und Ausländer planen, freiwillig in Ihr Heimatland zurückzukehren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein gewährt ausreisepflichtigen und ausreisewilligen Ausländerinnen und Ausländer Zuwendungen zur freiwilligen Ausreise und humanen Rückkehr.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Einzelreisenden einmalig bis zu EUR 500,00. Zur Überbrückung zwischen Ankunft und Reintegration können weitere EUR 300,00 gewährt werden. Bei Familien können Sie für jedes weitere Familienmitglied einen Zuschuss bis zu EUR 150,00 erhalten, je Familie normalerweise jedoch maximal EUR 1.500.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

sh

Häufige Fragen zu Freiwillige Rückkehr (Reisebeihilfe)

Was wird mit Freiwillige Rückkehr (Reisebeihilfe) gefördert?+
Freiwillige Rückkehr (Reisebeihilfe) fördert Vorhaben im Bereich software. Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

Passt das zu mir?

Machen Sie den kostenlosen Förder-Check und prüfen Sie Ihre Eignung in 2 Minuten.

Check starten

Offizielle Quellen