Freie Straffälligenhilfe und Opferschutz
Ministerium für Justiz und Gesundheit
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Justiz und Gesundheit (externer Link)
Wenn Sie Angebote im Rahmen der freien Straffälligenhilfe oder des Opferschutzes machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie in der Straffälligen- und der Opferhilfe als Bestandteil der sozialen Strafrechtspflege.
Sie erhalten die Förderung auf der Grundlage der jeweiligen Einzelrichtlinie unter anderem für folgende Projekte:
Die Höhe Ihres Zuschusses richtet sich nach der jeweiligen Einzelförderrichtlinie, die Sie Abschnitt III der Richtlinie entnehmen können.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9. eines Jahres für das folgende Jahr beim Ministerium für Justiz und Gesundheit ein.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Freie Straffälligenhilfe und Opferschutz
Was wird mit Freie Straffälligenhilfe und Opferschutz gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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