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Fortbildung der in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung tätigen Personen (Förderrichtlinie Fortbildung – Fortbildung-FöR)

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

Fortbildung-Behindertenhilfe@zbfs.bayern.de

Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

Wenn Sie Fortbildungen für Fachpersonal, ehrenamtliche Helfende und Angehörige im Bereich Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt Ihr Fortbildungsangebot für Personen, die in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung tätig sind.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

bayern

Häufige Fragen zu Fortbildung der in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung tätigen Personen (Förderrichtlinie Fortbildung – Fortbildung-FöR)

Was wird mit Fortbildung der in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung tätigen Personen (Förderrichtlinie Fortbildung – Fortbildung-FöR) gefördert?+
Fortbildung der in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung tätigen Personen (Förderrichtlinie Fortbildung – Fortbildung-FöR) fördert Vorhaben im Bereich Weiterbildung, software. Wenn Sie Fortbildungen für Fachpersonal, ehrenamtliche Helfende und Angehörige im Bereich Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wie beantrage ich Fortbildung der in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung tätigen Personen (Förderrichtlinie Fortbildung – Fortbildung-FöR)?+
Der Antrag auf Fortbildung der in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung tätigen Personen (Förderrichtlinie Fortbildung – Fortbildung-FöR) wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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