Steuerliche FörderungAktiv

Forschungszulage nach Forschungszulagengesetz (FZulG)

Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

Fördervolumen

Bis zu 1,0 Mio. €

Förderquote

bis 35%

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Mittel (ca. 1-2 Wochen)

Über dieses Programm

Die Forschungszulage ist eine staatliche steuerliche Förderung für Unternehmen, die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) durchführen. Sie wird zusätzlich zur normalen Unternehmensbesteuerung gewährt.

Was wird gefördert? Förderfähig sind eigene und auftragsgebene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Die Forschungszulage beträgt 25% der förderfähigen Aufwendungen – für KMU sogar 35%.

Fördervoraussetzungen - Unbeschränkt steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit neuem Erkenntnisgewinn - Vorhaben muss grundsätzlich auf Unsicherheit und Systematik beruhen

Fördervolumen - Bis zu 12 Mio. € förderfähige FuE-Aufwendungen pro Jahr - Zulage: 25% (KMU: 35%) = bis zu 1 Mio. € (KMU: bis zu 3,5 Mio. €)

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

kmustartupselbststaendigemittelstandgrossunternehmen

Verfügbar in

bundesweit
Mitarbeiter: 1unbegrenzt

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Bescheinigung bei BSFZ
  • Beschreibung des FuE-Vorhabens
  • Nachweis der FuE-Aufwendungen
  • Steuererklärung

Ausschlüsse

  • Reine Entwicklung ohne neuen Erkenntnisgewinn
  • Marktforschung und Vertriebs-Aktivitäten

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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Forschungszulage 2024 – 25% steuerliche Förderung für F&E | FörderPilot