Forschungszulage nach Forschungszulagengesetz (FZulG)
Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
Fördervolumen
Bis zu 1,0 Mio. €
Förderquote
bis 35%
Aufwand
Mittel
Antragstellung
Mittel (ca. 1-2 Wochen)
Über dieses Programm
Die Forschungszulage ist eine staatliche steuerliche Förderung für Unternehmen, die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) durchführen. Sie wird zusätzlich zur normalen Unternehmensbesteuerung gewährt.
Was wird gefördert? Förderfähig sind eigene und auftragsgebene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Die Forschungszulage beträgt 25% der förderfähigen Aufwendungen – für KMU sogar 35%.
Fördervoraussetzungen - Unbeschränkt steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit neuem Erkenntnisgewinn - Vorhaben muss grundsätzlich auf Unsicherheit und Systematik beruhen
Fördervolumen - Bis zu 12 Mio. € förderfähige FuE-Aufwendungen pro Jahr - Zulage: 25% (KMU: 35%) = bis zu 1 Mio. € (KMU: bis zu 3,5 Mio. €)
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Bescheinigung bei BSFZ
- Beschreibung des FuE-Vorhabens
- Nachweis der FuE-Aufwendungen
- Steuererklärung
Ausschlüsse
- Reine Entwicklung ohne neuen Erkenntnisgewinn
- Marktforschung und Vertriebs-Aktivitäten
Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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