Forschungsförderung zur nuklearen Sicherheit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Fördervolumen
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Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH
Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH
Bekanntmachungder Forschungsförderung zur nuklearen Sicherheit vom: 18.11.2025 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit BAnz AT 08.12.2025 B3
Die Einreichung von Skizzen und Anträgen beim jeweils zuständigen Projektträger ist grundsätzlich jederzeit, spätestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer dieser Förderbekanntmachung, möglich; Abweichungen sind für gesondert bekannt gemachte Initiativen möglich.
Für die Forschungsgebiete (A) „Reaktorsicherheitsforschung“ und (B) „Forschung zur verlängerten Zwischenlagerung und Behandlung hochradioaktiver Abfälle“ ist derzeit die Gesellschaft für Anlagen und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH – Projektträger GRS verantwortlich.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
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Was wird mit Forschungsförderung zur nuklearen Sicherheit gefördert?+
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