Fonds für Barrierefreiheit
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein
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–
Über dieses Programm
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein
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Wenn Sie analoge oder digitale Vorhaben planen, die zur Verbesserung von Barrierefreiheit in Schleswig-Holstein beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei investiven Vorhaben in analoger oder digitaler Form zur Umsetzung von Barrierefreiheit gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zwischen dem 2.1. und 1.4. eines Jahres über das Service-Portal Schleswig-Holstein oder schriftlich beziehungsweise per E-Mail an das Referat StK 26 der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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