Förderung zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
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Über dieses Programm
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW)
Internetseite der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW)
Das Land Baden-Württemberg fördert Projekte, durch die der Umschlag des Güterverkehrs klimafreundlicher wird. Unterstützung gibt es unter anderem für neue Fahrzeuge, Krananlagen und Gleisanschlüsse.
Die Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs wird vom Ministerium für Verkehr auf Grundlage von § 2 Nr. 15 des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) erlassen. Mit der Richtlinie werden investive Maßnahmen gefördert, die mittelbar oder unmittelbar dem Güterumschlag auf klimafreundliche Transportmittel dienen. Grundsätzlich sind damit auch Vorhaben förderfähig, die aus der Förderung des Bundes (Anschlussförderrichtlinie, KV-Förderrichtlinie) ausgeschlossen sind. Mögliche Fördergegenstände sind in Anlage 1 der Richtlinie aufgeführt.
Die Richtlinie richtet sich sowohl an Unternehmen als auch an juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel Kommunen. Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist eine Einsparung von mindestens einer Tonne CO₂ jährlich pro 100.000 EUR Fördersumme. Die CO₂-Einsparung muss durch eine Berechnung nachgewiesen werden (siehe Anlage 2).
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs
Wer kann Förderung zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs beantragen?+
Was wird mit Förderung zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs gefördert?+
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