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Förderung zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW)

Internetseite der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW)

Das Land Baden-Württemberg fördert Projekte, durch die der Umschlag des Güterverkehrs klimafreundlicher wird. Unterstützung gibt es unter anderem für neue Fahrzeuge, Krananlagen und Gleisanschlüsse.

Die Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs wird vom Ministerium für Verkehr auf Grundlage von § 2 Nr. 15 des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) erlassen. Mit der Richtlinie werden investive Maßnahmen gefördert, die mittelbar oder unmittelbar dem Güterumschlag auf klimafreundliche Transportmittel dienen. Grundsätzlich sind damit auch Vorhaben förderfähig, die aus der Förderung des Bundes (Anschlussförderrichtlinie, KV-Förderrichtlinie) ausgeschlossen sind. Mögliche Fördergegenstände sind in Anlage 1 der Richtlinie aufgeführt.

Die Richtlinie richtet sich sowohl an Unternehmen als auch an juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel Kommunen. Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist eine Einsparung von mindestens einer Tonne CO₂ jährlich pro 100.000 EUR Fördersumme. Die CO₂-Einsparung muss durch eine Berechnung nachgewiesen werden (siehe Anlage 2).

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bw

Häufige Fragen zu Förderung zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs

Wer kann Förderung zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs beantragen?+
Förderung zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in bw. Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Was wird mit Förderung zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs gefördert?+
Förderung zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs fördert Vorhaben im Bereich Digitalisierung. Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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