Förderung wettbewerbsfähiger Holzvermarktungsstrukturen (HOMA)
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie im Rahmen von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen Maßnahmen planen, um langfristige und marktfähige Holzvermarktungsstrukturen aufzubauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen eigenständiger, nichtstaatlicher Holzvermarktung.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts mit Sitz in Nordrhein-Westfalen sowie in begründeten Einzelfällen auch natürliche Personen.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung wettbewerbsfähiger Holzvermarktungsstrukturen (HOMA)
Was wird mit Förderung wettbewerbsfähiger Holzvermarktungsstrukturen (HOMA) gefördert?+
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