ZuschussAktiv

Förderung wettbewerbsfähiger Holzvermarktungsstrukturen (HOMA)

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen

Wenn Sie im Rahmen von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen Maßnahmen planen, um langfristige und marktfähige Holzvermarktungsstrukturen aufzubauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen eigenständiger, nichtstaatlicher Holzvermarktung.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts mit Sitz in Nordrhein-Westfalen sowie in begründeten Einzelfällen auch natürliche Personen.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

nrw

Häufige Fragen zu Förderung wettbewerbsfähiger Holzvermarktungsstrukturen (HOMA)

Was wird mit Förderung wettbewerbsfähiger Holzvermarktungsstrukturen (HOMA) gefördert?+
Förderung wettbewerbsfähiger Holzvermarktungsstrukturen (HOMA) fördert Vorhaben im Bereich Innovation & F&E. Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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